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   OLG Hamm, 18.02.1999 - 15 W 234/98   

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https://dejure.org/1999,12758
OLG Hamm, 18.02.1999 - 15 W 234/98 (https://dejure.org/1999,12758)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.1999 - 15 W 234/98 (https://dejure.org/1999,12758)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 15 W 234/98 (https://dejure.org/1999,12758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung des Verwalters zur Vermietung von Wohnungseigentum; Ablehnung der Zustimmung aus wichtigem Grund; Vorliegen einer unzulässigen Nutzungsänderung durch Betreiben oder Betreibenlassen einer heimartigen Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dülmen - 3 II 1/98
  • LG Münster - 2 T 16/98
  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 15 W 234/98

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 350 (Ls.)
  • FGPrax 1999, 97
  • ZMR 1999, 504
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    Mit ähnlichen Überlegungen sind sozialpädagogisch betreute Wohngruppen von Jugendlichen als in Wohnungseigentumseinheiten unzulässige Heimnutzung eingeordnet worden (vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1981, 156, 158; OLG Hamm, FGPrax 1999, 97 f.; im Ansatz ebenso für die Belegung eines Reihenhauses mit betreuten Suchtkranken KG, WuM 2005, 207 ff.: keine Wohnnutzung, im Ergebnis aber im konkreten Fall nicht störend).
  • BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 169/04

    Nutzung gewerblichen Teileigentums zur Unterbringung psychisch kranker

    Dass die Rechtsprechung eine Nutzung zu Wohnzwecken verneint hat, wenn Wohnungen heimartig genutzt werden (siehe etwa OLG Frankfurt Rpfleger 1981, 148 f.; OLG Hamm FGPrax 1999, 97; OLG Hamm NJW 1992, 184; auch BayObLG NJW 1994, 1662), steht nicht im Widerspruch.

    Auch bei Wohnungseigentum wäre der Eigentümer grundsätzlich nicht gehindert, dieses in selbständige Einheiten zu unterteilen und an verschiedene Personen zu vermieten (§ 13 Abs. 1 WEG; siehe auch BGH NJW 1979, 870 f.; KG NJW 1992, 3045; OLG Hamm FGPrax 1999, 97), ohne dass dadurch die Nutzung als Wohnung in Frage gestellt wäre.

  • LG Köln, 11.08.2011 - 29 S 285/10

    Verwalterzustimmung bei Kinderbetreuung in Privatwohnung?

    Die Nutzung sei zulässig, da sie mit der durch eine Familie oder Partnerschaft ausgeübten Nutzung vergleichbar sei (KG Berlin, Beschluss vom 28.02.2001, WuM 2001, 249; zu diesem Kriterium auch OLG I2, Beschluss vom 18.02.1999, NZM 2000, 350).
  • LG München I, 15.06.2016 - 36 S 734/16

    Heimnutzung für Asylbewerber als nicht zu Wohnzwecken dienende Nutzung

    So unterliegt es nach der Entscheidung des OLG Hamm vom 18.02,1999 - 15 W 234/98 "keinem Zweifel, dass die beabsichtigte Nutzung der Räumlichkeiten des Antragsteller als Außenstelle eines Kinder- und Jugendwohnheimes noch im weiteren Sinne zu Wohnzwecken dient" (vgl. juris Rn. 18).

    Dieser Auffassung, die im Übrigen auch die Entscheidung des OLG Hamm vom 18.02.1999 - 15 W 234/98 prägt, schließt sich die Kammer vollumfänglich an.

  • KG, 28.02.2001 - 24 W 2632/00

    Klage auf Unterlassung der Nutzung von vermietetem Wohnraum; Verbot der Ausübung

    Das wäre nur dann anzunehmen, wenn die Wohnungen entweder nach Art einer Pension (ständiger Wechsel der Bewohner in kürzester Frist) oder nach Art eines Helmes (Vielzahl von nicht familiär verbundenen Personen innerhalb einer Wohneinheit) benutzt werden sollen (vgl. Senat, NJW 1992, 3045 ; OLG Hamm, NJW 1992, 184 und FGPrax 1999, 97).

    Auch das OLG Hamm hält in seiner in FGPrax 1999, 97 veröffentlichten Entscheidung Nutzungen in einer Eigentumswohnung für zulässig, die mit denen durch eine Familie oder Partnerschaft ausgeübten Nutzungen vergleichbar sind.

  • KG, 13.12.2004 - 24 W 51/04

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Überlassung von Eigentumswohnungen an

    Die Situation ist demgemäß anders als in dem Fall des OLG Hamm ZMR 1999, 504 FGPrax 1999, 97, wonach in einer kleinen Wohnungseigentumsanlage mit nur vier Wohnungen die Nutzung einer Wohnung in Form einer heimartigen Einrichtung unzulässig ist.
  • LG Freiburg, 11.02.2005 - 2 O 451/04

    Wohnungseigentumsanlage: Abwehranspruch gegen die Nutzung vermieteter

    Die so beschriebene Nutzungsmöglichkeit der Eigentumswohnung im 2. OG stellt eine einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter i.S. der §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2 WEG dar (Hanseatisches OLG Hamburg ZMR 2003 770; BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2003, BayObLGR 2003 335; OLG Hamm, OLGR Hamm 1999, 181; Kammergericht Berlin OLGZ 1987, 406).
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